Rechtsprechung
OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93 (Z) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feuerwehrzufahrt; Baubehördliche Bestätigung; Baupläne; Grundstückspläne; Privat; Amtliche Kennzeichnung; Hinweisschilder; Behörde; Hoheitsträger; Auflage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Feuerwehrzufahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 12 Abs. 1 Nr. 8
Verfahrensgang
- OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93 (Z)
- OLG Köln, 02.09.1993 - Ss 15/93
Papierfundstellen
- NZV 1994, 121
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.04.1985 - III ZR 53/84
Amtspflicht der Straßenverkehrsbehörden zur Aufstellung von Verkehrsschildern an …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93
Öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts sind - ungeachtet bestehender Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts - alle Flächen, auf denen mit Billigung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist (vgl. BGH VersR 1985, 835; BayObLG VRS 70, 53, 54;… Jagusch/Hentschel a.a.O. § 1 StVO Rn. 13 m.w.N.). - OLG Hamm, 17.07.1990 - 2 Ss OWi 1358/89
Auszug aus OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93
Gleichwohl ist zu beachten, daß die Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 1 StVG, auf die § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO gestützt wird, den Verordnungsgeber nicht zum Verbot des Haltens und Parkens auf einem ausschließlich privaten Weg ermächtigt, auf dem auch tatsächlich kein öffentlicher Verkehr stattfindet (vgl. OLG Hamm, NZV 1990, 440). - BayObLG, 14.02.1983 - 3 ObOWi 172/82
Auszug aus OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93
Somit ist zu unterscheiden: Geht es um ein Halten oder Parken auf einer öffentlichen Verkehrsfläche vor einer Feuerwehrzufahrt, so ist der Umstand, daß sich der Rettungsweg selbst auf einem Privatgelände befindet, ohne Bedeutung (vgl. BayObLG VRS 65, 78). - BayObLG, 09.10.1985 - 3 ObOWi 71/85
Parken; Kfz; Fußgängerzone; Verkehrszeichen; Inanspruchnahme; Sondernutzung; …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93
Öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts sind - ungeachtet bestehender Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts - alle Flächen, auf denen mit Billigung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist (vgl. BGH VersR 1985, 835; BayObLG VRS 70, 53, 54;… Jagusch/Hentschel a.a.O. § 1 StVO Rn. 13 m.w.N.). - KG, 21.11.1991 - Ws (B) 154/91
Auszug aus OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93
Der Fortbildung des Rechts dient auch die Festigung eines aufgestellten Leitsatzes (vgl. KG VRS 82, 206, 207;… Göhler, OWiG, 10. Auflage, § 80 Rn. 3), die hier nicht zuletzt deshalb geboten erscheint, weil das Amtsgericht der Betroffenen im Urteil eine Aufrechterhaltung seiner Rechtsprechung bei künftigen "Verstößen" bereits angekündigt hat.
- BGH, 28.01.2022 - V ZR 106/21
Beeinträchtigung oder Erschwerung des Zugangs zum Sondereigentum durch …
(1) Auf privaten Grundstücken findet die (bußgeldbewehrte) Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO, die das Halten vor und in Feuerwehrzufahrten im öffentlichen Straßenraum verbietet, keine Anwendung (vgl. OLG Hamm, NZV 1990, 440; OLG Köln, NZV 1994, 121 f.; Vogel, NZV 1990, 419, 420). - OVG Hamburg, 06.04.2022 - 3 Bf 259/20
Amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO
Aus diesen Erwägungen lässt sich ableiten, dass eine Kennzeichnung im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO geeignet sein muss, dem Verkehrsteilnehmer - beispielsweise durch ein entsprechendes Schild - die Information zu vermitteln, dass es sich um eine Feuerwehrzufahrt handelt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 2.2.1993, Ss 15/93, NZV 1994, 121 m.w.N.).Eine andere bzw. weitergehende Frage ist, ob die tatsächliche Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt nur dann als "amtlich" im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO anzusehen ist, wenn sie (zusätzlich) aus sich heraus einen amtlichen Charakter erkennen lässt, insbesondere ein zur Kennzeichnung verwendetes Schild selbst amtlich gekennzeichnet ist (…bejahend: Bachmor/Quarch, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 12 StVO Rn. 4 ["amtlich gesiegelt"]; Engelhardt, NordÖR 2011, 325;… VG Hamburg, Urt. v. 20.10.2016, 16 K 5900/15, juris Rn. 22;… Urt. v. 26.9.2019, 6 K 6270/15, n.v.;… Urt. v. 29.12.2020, 20 K 6102/17, n.v.;… Urt. v. 29.12.2020, 20 K 6102/17, n.v.;… indirekt auch VGH München, Beschl. v. 4.12.2018, 10 CS 18.1783, KommunalPraxis BY 2019, 109 [Ls.], juris Rn. 18; offengelassen: OLG Köln, Beschl. v. 2.2.1993, Ss 15/93, NZV 1994, 121, 122;… ablehnend: VG Würzburg, Urt. v. 31.3.2008, W 5 K 07.1397, juris Rn. 19;… Schubert, in: Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 2016, § 12 StVO Rn. 22).
- OLG Schleswig, 29.10.2020 - II OLG 119/20 Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das Amts- gericht keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob die Feuer- wehrzufahrt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO "amtlich ge- kennzeichnet" ist (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 1993 - Ss 15/93 (Z) -, NZV 1994, 121).
Rechtsprechung
OLG Köln, 02.09.1993 - Ss 15/93 (Z) |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Halten; Feuerwehrzufahrt; Amtlich; Behörde; Kennzeichnung; Ermächtigungsgrundlage; Privatgrund; Öffentlicher Verkehr
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVO § 12 Abs. 1 Nr. 8
Verfahrensgang
- OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93
- OLG Köln, 02.09.1993 - Ss 15/93 (Z)
Rechtsprechung
OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schöffen; Wahl; Ehrenamtliche Richter; Jugendschöffen
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 252
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
Der äußere Tathergang kann nur insoweit Bedeutung haben, als sich aus der Beziehung des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu der Tat Rückschlüsse auf das Maß seiner Schuld und seine charakterliche Haltung ziehen lassen (Bay0bLG in StV 85, 155, 156; BGHSt 15, 224, 226). - BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
Die Revision verweist vorliegend lediglich auf das Urteilsrubrum und zieht hieraus Schlußfolgerungen hinsichtlich des Verkündungstermins, legt jedoch nicht - in Form einer bestimmten Behauptung (vgl. BGHSt 7, 162) - dar, wann das Urteil tatsächlich verkündet worden ist. - BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79
Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen" …
Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
Bei einer Rüge nach § 338 Nr. 7 StPO muß die Revision die Tatsachen darlegen, die eine Berechnung der sich aus § 275 Abs. 1 StPO ergebenden Frist ermöglichen (BGHSt 29, 203), wozu u.a. die Angabe des Tages der Urteilsverkündung gehört. - BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83
Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung
Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
Bei einer Anwendung des § 21 StGB, die trotz § 18 Abs. 1 S. 3 JGG in Betracht kommt (BGH MDR 82, 972; NStZ 84, 75), hätte sich das Kreisgericht aber mit der Frage befassen müssen, ob es nicht zugunsten des Angeklagten die Rechtsfolgen nach § 49 Abs. 1 StGB mildert. - BayObLG, 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84
Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
Der äußere Tathergang kann nur insoweit Bedeutung haben, als sich aus der Beziehung des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu der Tat Rückschlüsse auf das Maß seiner Schuld und seine charakterliche Haltung ziehen lassen (Bay0bLG in StV 85, 155, 156; BGHSt 15, 224, 226).